Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln alle Beziehungen zwischen der Diplom-Übersetzerin, Korrektorin und Lektorin Helga Loser-Cammann (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) und ihrer jeweiligen Geschäftspartnerin * ihrem jeweiligen Geschäftspartner (im Folgenden Auftraggeber*in genannt).
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftraggeberin * den Auftraggeber erkennt dieser die AGBs der Auftragnehmerin an.
Ausschlüsse, Ergänzungen, Einschränkungen sowie Sonderregelungen gelten nur, wenn diese vorher schriftlich zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmerin vereinbart wurden.
I. Vertrag
- Eine Auftragserteilung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail, Fax oder Brief.
- Der im Vertrag vereinbarte Zeitraum zur Bearbeitung des Auftrags kann erst ab dem Moment gelten, zu dem alle dafür notwendigen Unterlagen von der Auftraggeberin * vom Auftraggeber übermittelt wurden, und nachdem deren Eingang von der Auftragnehmerin bestätigt worden ist.
- Sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, ist es der Auftragnehmerin erlaubt, ohne Erhebung zusätzlicher Gebühren gegebenenfalls Dritte zu Rate zu ziehen.
II. Ausführung der Arbeiten und Übermittlung
- Der Inhalt aller der Auftragnehmerin zur Bearbeitung überlassenen Texte wird vertraulich behandelt.
- Die Übermittlung des bearbeiteten Textes erfolgt so, wie dies in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Als Übermittlungszeitpunkt gilt dabei entweder der Poststempel oder das Absendedatum der E-Mail. Dabei liegt es in der Verantwortung der Auftraggeberin * des Auftraggebers, die erfolgreiche Übermittlung der Daten zu überprüfen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für auf elektronischem Wege erfolgte Zugriffe auf die Texte.
- Die Auftragnehmerin haftet beim Versand lediglich für Schäden, die durch ihre Nachlässigkeit entstanden sind.
- Die Auftraggeberin * der Auftraggeber übernimmt die Kosten für eventuell gewünschte Kurierlieferungen und – bei Korrekturen auf Papier – für über ein Exemplar hinausgehende Papierausdrucke.
III. Zahlung und Zahlungsverzug
- Eine Rechnung wird per E-Mail und/oder per Post versandt. Die Begleichung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt erfolgen.
- Bei einem umfangreicheren Auftrag mit mehrwöchiger Bearbeitungszeit behält sich die Auftragnehmerin vor, nach Bearbeitung eines vorher schriftlich festgelegten Abschnittes eine Teilzahlung einzufordern. Dies gilt jedoch nur, wenn vor der Annahme des Auftrags dies durch die Vertragsparteien in Schriftform festgehalten wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einzufordern.
- Alle Eigentumsrechte an den durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen liegen bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung bei der Auftragnehmerin.
- Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt die Auftraggeberin * der Auftraggeber alle dadurch gegebenenfalls entstehenden Zusatzkosten.
IV. Beanstandungen, Gewährleistungspflicht, Reklamation, Haftung
- Nach Eingang der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen kann die Auftraggeberin * der Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen Reklamationen unter Bezeichnung der beanstandeten Textstelle geltend machen. In diesem Falle dürfen von der Auftraggeberin * vom Auftraggeber keine nachträglichen Änderungen an dem beanstandeten Text vorgenommen worden sein. Ist die Reklamation begründet, so ist der Auftragnehmerin Gelegenheit zu geben, die Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Nach Ablauf von sieben Tagen gilt die Leistung als angenommen.
- Die Auftraggeberin * der Auftraggeber erkennt an, dass es keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit geben kann. Eine Haftung für potenzielle Fehler und Mängelfolgeschäden ist von vornherein ausgeschlossen.
- Ein Mangel in einem Teil der von der Auftragnehmerin erbrachten Arbeit berechtigt nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung.
- Die Auftragnehmerin kann keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass das übermittelte Datenmaterial virenfrei ist. Es ist Aufgabe der Auftraggeberin * des Auftraggebers, die gelieferten Daten vor ihrem Gebrauch mit einem Virenscanner zu überprüfen.
- Die Auftraggeberin * der Auftraggeber ist nicht berechtigt, in Fällen höherer Gewalt sowie bei Krankheit der Auftragnehmerin Schadensersatzforderungen zu stellen oder vom gesamten Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Arbeitsleistungen werden in Rechnung gestellt.
- Die Auftragnehmerin haftet nur dann für eine unbefugte Einsicht Dritter in die ihr überlassenen Daten, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
V. Datenmaterial
- Die der Auftragnehmerin überlassenen Unterlagen, Datenträger und Vorlagen sind keine Originale, sondern können als Kopien betrachtet werden.
- Allein die Auftraggeberin * der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Ausgangstexte verantwortlich. Die Auftragnehmerin kann davon ausgehen, dass durch die Überlassung der Texte keine Urheberrechte verletzt werden. Eventuelle Forderungen, die aus fehlenden Rechten entstehen, gehen einzig und allein zulasten der Auftraggeberin * des Auftraggebers.
VI. Datenschutz
- Die Auftragnehmerin versichert, über alle ihr durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren und nur eventuell von ihr beauftragten freien Mitarbeiter*innen Einsicht in die überlassenen Unterlagen zu gewähren, welche ebenso zum Stillschweigen verpflichtet sind.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der für die Erledigung des Auftrags nötigen Erfassung alle Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
VII. Referenz
- Bei der Beauftragung durch Unternehmen ist es der Auftragnehmerin erlaubt, den Namen des Unternehmens als Referenz anzugeben, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
- Bei überarbeiteten Internetseiten wird eine Verlinkung auf die Homepage der Auftragnehmerin gewünscht.
VIII. Gerichtsstand und Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle potenziell aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Köln.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Paragraf 139 BGB findet keine Anwendung. Die Darlegungs- und Beweislast trifft denjenigen, der entgegen dieser Erhaltensklausel den Vertrag im Ganzen dennoch für unwirksam hält.
- Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Köln, den 01. August 2019